Rheine/Salzbergen. Als Opfer einer „negativen Stimmungsmache, die ihresgleichen sucht“ sieht sich der Insolvenzverwalter des Möbelhauses Feldmann, Rechtsanwalt Manfred Vellmer. Als treibende Kraft hinter den „schädigenden Aktivitäten“ gegen den derzeit laufenden Insolvenzverkauf in dem Holsterfelder Möbelhaus hat er den Konkurrenten Berning aus Lingen ausgemacht, der seit 2006 auch in Rheine eine Filiale betreibt. „Seitdem läuft hier bereits ein Grabenkrieg gegen Feldmann“, sagte Vellmer der auf acht Leitz-Ordner mit Akten von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Konkurrenten auf dem Rheiner Möbelmarkt verwies.
Zielrichtung der jüngsten „Kampagne mit historischem Hintergrund“, so Vellmer, sei es, den Insolvenzverkauf zu beschädigen. „Hauptleidtragende sind aber die Gläubiger, wenn jetzt weniger herauskommt“, verwies Vellmer bei einem Pressegespräch am Dienstag auf die Beschäftigten, die Sozialversicherungsträger und die Lieferanten, die bei geringeren Erlösen auch geringere Erträge aus der Insolvenzmasse bekämen.
Konkret warf der Insolvenzverwalter dem Konkurrenten Berning vor, „Spione“ auf den Weg geschickt zu haben, die die Preispolitik des Möbelhauses Feldmann vor und während des Insolvenzverkaufes dokumentiert hätten. „Da sind Hunderte von Fotos geschossen worden, die letztendlich Grundlage dafür waren, vor dem Langericht Osnabrück eine einstweilige Verfügung gegen Feldmann zu erwirken“, meinte Vellmer.
Der Insolvenzverwalter und sein Beauftragter für die Abwicklung des Insolvenzverkaufes, Kurt Zaß, verwiesen aber auch auf eigene Fehler. „Unser Hauptproblem war, dass die Kundenschreiben mit dem Hinweis auf den Beginn des Insolvenzverkaufes zu früh herausgegangen sind“, gab Vellmer zu. Der Verkauf mit den massiven Rabatten hätte erst am 28. Dezember beginnen sollen. „So hatten wir aber bereits am 21. Dezember die Massen bei uns im Laden“, sagte er.
Zu diesem Zeitpunkt seien die Waren aber noch nicht vollständig umetikettiert gewesen. „Da hingen noch Preise von Sonderaktionen oder Ähnlichem an einigen der Möbel“, schilderte Zaß die Problematik. Bei der Umetikettierung habe man aber die Listenpreise der Hersteller als Grundlage für den Ursprungspreis genommen. „Das waren keine Mondpreise“, betonte der Spezialist für Insolvenzverkäufe. Bei dem ein oder anderen Kunden sei aber so möglicherweise der Eindruck entstanden, dass die Rabattierung auf falscher Grundlage erfolgt sei.
„Konkret hat das Landgericht Osnabrück zwei Schlafzimmer angemahnt. Die sind aber bislang überhaupt nicht verkauft worden“, sagte Insolvenzverwalter Vellmer. Somit sei kein Kunde zu Schaden gekommen. Die Insolvenzverkäufer haben aber auf die Entwicklung reagiert und bieten jetzt eine Tiefstpreisgarantie an. „Sollte ein Kunde einen Artikel, den er in unserem Insolvenzverkauf gekauft hat, bei einem anderen Händler günstiger finden, erstatten wir den Differenzbetrag“, betonte Zaß. Von dieser Möglichkeit hätten auch schon einige Kunden Gebrauch gemacht, fügte er hinzu.
Insgesamt ließ Insolvenzverwalter Vellmer keinen Zweifel daran, dass die Zeit drängt beim Räumungsverkauf. „Ich habe bereits einen Meistbietenden für die Immobilie“, sagte er. Im Frühjahr werde das Gebäude verkauft und müsse bis dahin besenrein übergeben werden.