STUTTGART. Ein ehemaliger Geschäftsführer der Firmengruppe WK-Wohnen mit früherer Zentrale in Leinfelden-Echterdingen muss sich wegen Untreue und Kreditbetrugs vor dem Landgericht verantworten.
Der Prozess ist ein Nachspiel zu den Vorgängen, die die Möbelgesellschaft vor knapp zehn Jahren beinahe vom Markt gefegt hätten. Nach scheinbar plötzlichen Millionendefiziten stand das Unternehmen 2001 vor dem Aus. Gerettet wurde die WK-Wohnen durch ein Millionen-Engagement der im hessischen Dreieich sitzenden MHK-Gruppe (Musterhausküchen). "Wir waren eine große Familie", erzählt der im Februar 2002 aus der WK-Gruppe ausgeschiedene, heute 68 Jahre alte Ex-Geschäftsführer.
Im Blickpunkt des Prozesses steht die 1975 von der Urgesellschaft gegründete Zentral-Regulierungsgesellschaft (ZR), deren Geschäftsführer der 68-Jährige ab 1982 war. Aufgabe der ZR war, Verträge mit Lieferanten und Einrichtungshäusern zu schließen. Die WK-Wohnen selbst entwickelte nur die Möbellinien und beteiligte sich am Vertrieb. Die Möbelherstellung wurde vergeben, die Möbel verkauften Einrichtungshäuser. Die ZR, an der zeitweise über 120 Einrichtungshäuser beteiligt waren, wickelte die Geschäfte ab: Sie hatte ein Zentralkonto, nahm das Geld von den Einrichtungshäusern für die Möbel an und zahlte dann die Lieferanten aus, meist per Scheck. Für die Markenrechte bekam die WK-Wohnen jeweils zwölf Prozent Provision von der ZR, die selbst 1,25 Prozent behielt.
Ein strukturelles Problem dieses Modells deutete der 68-Jährige an. Zwar habe er ab 1998 etwa 15 Einrichtungshäuser rausgeschmissen. Aber vor dem Rausschmiss säumiger Zahler habe der Aufsichtsrat zur Vorsicht gemahnt: ZR und WK-Wohnen verdienten durch deren Geschäfte.
Dass sich Forderungen von 3,1 und 4,1 Millionen Mark für 1999 und 2000 an die ZR herausstellten, habe ihn erschüttert. In den betreffenden Jahresabschlüssen standen positive Zahlen. Den Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf 2,5 Millionen Euro.
Zum Prozessauftakt, in dem auch ein ehemaliger Wirtschaftsprüfer angeklagt ist, schob der Ex-Geschäftsführer die Schuld auf die zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Buchhalterin. Die hatte gestanden, den Überblick verloren zu haben. Allerdings belastete sie den Geschäftsführer: Der habe gewusst, dass Lieferantenschecks in ZR-Kontoauszügen nicht auftauchten.